AGB Schliessfächer Tissot Arena

1. Mietgegenstand

CTS – Congrès, Tourisme et Sport SA stellt dem/der Mieter/in ein Schliessfach zur Aufbewahrung von Sportmaterialien zur Verfügung.

  • Standort:                          Boulevard des Sports, 2504 Biel – Tissot Arena
  • Schliessfach-Nr.:             wird bekannt gegeben

2. Mietdauer

Das Mietobjekt darf ab Saisonanfang bis Saisonende genutzt werden.

  • Saison:                         August bis April

Die Mietdauer verlängert sich stillschweigend um eine weitere Saison, wenn der Vertrag nicht vor dem 30. April gekündigt wird. Die Schliessfächer müssen nicht nach jeder Saison geleert werden, wenn der/die Mieter/in beschliesst, sein Schliessfach zu behalten.

3. Preis

Die Preise richten sich nach den Angaben auf unserer Webseite.

Sie verstehen sich inkl. MwSt. und werden jährlich in Rechnung gestellt. Wird die Rechnung nach einer Mahnung nicht bezahlt, behält sich die CTS vor, den Vertrag wie auch die Schliessfachbelegung aufzulösen.

4. Vorhängeschloss

Die Schliessfächer sind Eigentum der CTS und daher ist die Verwendung von anderen Vorhängeschlössern verboten. Das Vorhängeschloss wird im Büro der Eismeister (032 530 90 93) gegen ein Depot von CHF 50.00 zur Verfügung gestellt. Nach Unterschrift des Mietvertrags wird der Code für die Nutzung des Vorhängeschlosses durch den Eismeister mitgeteilt. Es ist nicht gestattet, den Code zu ändern.

Bei Verlust oder Beschädigung des Schlosses wird für den Ersatz des Schlosses eine Gebühr von CHF 50.00 erhoben. Die Depotgebühr wird nach Kündigung des Mietvertrags für das Schliessfach rückerstattet.

5. Räumung und Generalreinigung

Bei Kündigung des Mietvertrags muss der/die Mieter/in das Schliessfach spätestens am Ende der Saison leeren und reinigen. Das Depot des Vorhängeschlosses wird durch Abgabe des Vorhängeschlosses beim Eismeister (032 530 90 93) rückerstattet, sofern das Schliessfach in seinem ursprünglichen Zustand hinterlassen wird.

Bei Nichteinhaltung, Nichtbezahlung und Nichtbefolgung der Anweisungen ist CTS berechtigt, die Schlösser zu öffnen, den gemieteten Schrank zu leeren und den Inhalt des Schranks als Fundsache zu  betrachten.

Bei Beibehaltung eines Schliessfachs für die nächste Saison muss der/die Mieter/in das Schliessfach nicht leeren und reinigen.

6. Kommunikation und Verantwortung

Die Kommunikation erfolgt ausschliesslich per E-Mail. Der/die Mieter/in ist verantwortlich, der CTS eine gültige E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen.

Das Schliessfach muss unbedingt nach jeder Benutzung wieder geschlossen werden. CTS übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Diebstahl des Inhalts.

7. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag stehen, ist der Gerichtsstand am Sitz der CTS. Als anwendbares Recht vereinbaren die Parteien Schweizerisches Recht.